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Weltenbaum der Hausbank München

Organe & Gremien

Die Hausbank München eG verfügt über drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat sowie die Vertreterversammlung.

Durch das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl der Vertreterversammlung haben unsere Mitglieder umfangreiche Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.

Stephan Plein, Peter Sedlmeir und Rudolf Naßl

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand führt das operative Geschäft der Hausbank München eigenverantwortlich und gemäß der strategischen Zielsetzung. Er vertritt das Unternehmen nach außen und wird vom Aufsichtsrat bestellt. An diesen berichtet der Vorstand über die geschäftliche Entwicklung der Genossenschaft.

Der Vorstand der Hausbank München besteht aus drei Mitgliedern, Peter Sedlmeir (Vorsitzender), Rudolf Naßl und Stephan Plein, zwischen welchen die Verantwortlichkeiten unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben aufgeteilt sind.

Aufsichtsräte

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat ist das Überwachungsorgan in der Genossenschaft. Seine Mitglieder werden von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes, kontrolliert den vorgelegten Jahresabschluss und informiert die Mitglieder über wichtige Angelegenheiten und Entwicklungen der Genossenschaft.

Der Aufsichtsrat der Hausbank München besteht aus neun Mitgliedern. Die Aufsichtsrats-mitglieder werden für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren gewählt.

  • Dipl.-Kaufmann, München

    Johann Maier (Vorsitzender)

  • Konditormeister, München

    Peter Wörner (Stellvertretender Vorsitzender)

  • Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, München

    Barbara Muggenthaler

  • Promovierter Informatiker, München

    Prof. Dr. Hans Pongratz

  • Rechtsanwalt, München

    Stefan Schneider

  • Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, München

    Helmut Sloim

  • Industriekauffrau (IHK), Versicherungsfachfrau (BWV), München

    Margit Weißmann

  • Rechtsanwältin, München

    Dr. Andrea Althanns

  • Rechtsanwältin, München

    Claudia Finsterlin

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Abstimmung per Handzeichen

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme - unabhängig von der Anzahl ihrer Geschäftsanteile.

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Die Vertreterversammlung der Hausbank München eG besteht aus 60 Vertretern (1 Vertreter je 100 Mitglieder, mindestens jedoch 60 Vertreter). Die Vertreter werden für eine Amtszeit von  jeweils vier Jahren gewählt. Im Jahr 2025 fand die letzte Wahl zur Vertreterversammlung statt. 

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