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Bauarbeiter auf einem Baugerüst eines Altbaus

WEG-Darlehen

Unser innovatives WEG-Darlehen 

Als erfahrene Genossenschaftsbank begleiten wir seit vielen Jahren Hausverwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Finanzierung gemeinschaftlicher Maßnahmen. Profitieren Sie jetzt von unseren aktuell besonders attraktiven Konditionen.

Einfach

Schnell

Digital

Hand hält Paragraphen Symbol in die Sonne am Himmel

Rechtlicher Rahmen

In seinem Urteil vom 25.09.2015 (Az. V ZR 244/14) hat der BGH entschieden, dass auch die Aufnahme eines langfristigen und hohen Kredits durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs der ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen kann.

  • Eigentümer müssen vor der Beschlussfassung umfassend über die Risiken einer möglichen Nachschusspflicht informiert werden.
  • Diese Informationen müssen im Protokoll der Eigentümerversammlung dokumentiert sein.
  • Es muss beurteilt werden, ob sich der Beschluss innerhalb des den Eigentümern zustehenden Gestaltungsspielraums bewegt und den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.

Darlehensaufnahme durch die WEG – Was der Verwalter beachten sollte

Möchte die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Darlehen aufnehmen, sollte sich der Verwalter frühzeitig mit den erforderlichen Unterlagen, dem Ablauf und den formalen Anforderungen vertraut machen.

Die Darlehensvergabe folgt einem klar strukturierten Prozess, der eine zügige und reibungslose Abwicklung ermöglicht.

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein bestandskräftiger Beschluss der WEG. Dieser sollte enthalten:

  • die Bevollmächtigung des Verwalters zur Darlehensaufnahme,
  • die Rückzahlung des Darlehens über den Wirtschaftsplan,
  • die zu finanzierende Maßnahme sowie
  • den Einsatz von Rücklagen oder Sonderumlagen als Eigenkapitalanteil.

Für die Darlehensbeantragung sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Die Hausbank stellt sowohl Checklisten für die benötigten Dokumente als auch auf Wunsch einen Musterbeschluss zur Verfügung, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.

Der Ablauf mit unserer digitalen Antragstrecke – kurz erklärt:

Der Ablauf mit unserer digitalen Antragstrecke

KfW-Förderung

Bei der Gewährung von KfW-Mitteln fungiert die Hausbank als „durchleitendes Institut“. Der Kreditantrag wird über die Bank an die KfW weitergeleitet.

Wichtig: Sanierungsarbeiten dürfen vor Antragstellung nicht begonnen haben. Bei Bewilligung leitet die Hausbank die Darlehensmittel an die WEG weiter.

Es sollte geprüft werden, ob ein Investitionszuschuss vorteilhafter ist als ein zinsgünstiges Förderdarlehen. Je nach Förderprogramm kann auch die Einbindung eines Energieberaters erforderlich sein, der den Antrag über das KfW-Portal verifiziert.

Um aufwändige Nachfinanzierungen zu vermeiden, sollte eine möglichst realistische Einschätzung der Sanierungskosten vorliegen, bei der ein fachkundiger Architekt oder Bauingenieur helfen kann.

Mögliche Darlehensvarianten:

  • Hausbank-Darlehen ohne KfW oder BaFa

  • Hausbank-Darlehen mit Zuschuss der KfW oder BaFa

  • KfW-Fördermittel mit Zuschuss der KfW oder BaFa

Hier geht es direkt zur Online-Antragsstrecke WEG-Darlehen

Als Hausverwalter mit nur wenigen Klicks zum maßgeschneiderten WEG-Darlehen.

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