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Hand hält Paragraphen Symbol in die Sonne am Himmel

Gesetzliche Grundlagen

Setzen Sie auf Nummer sicher – mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite.

Ihre Hausbank steht Ihnen als erfahrene Spezialistin seit Jahrzehnten zuverlässig zur Seite und sorgt für eine gesetzeskonforme Anlage sowie sichere Verwaltung Ihrer Mietkaution. So genießen Sie maximale Sicherheit und Vertrauen.

Ein Schreibtisch mit Laptop, Hausmodell, Schlüssel und Unterlagen

Offen ausgewiesenes Sonderkonto – Sicherheit nach § 551 BGB

Ihre Mietkaution wird bei uns getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem klar gekennzeichneten Sonderkonto verwahrt und ist so vor Zugriff Dritter geschützt – auch im Insolvenzfall. Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 09.06.2015, Az. VIII ZR 324/14) stellt klar:

  • Der Treuhandcharakter muss für Gläubiger sofort erkennbar sein.

  • Erforderlich ist eine eindeutige Bezeichnung wie „Mietkautionskonto“

  • Sammelkonten sind erlaubt, wenn keine Vermischung mit Vermietervermögen erfolgt.

Erfüllt der Vermieter diese Pflicht nicht, kann der Mieter die Miete bis zur Kautionshöhe zurückhalten – auch über das Mietende hinaus. Für Vermieter ist die korrekte Anlage gesetzlich vorgeschrieben.

Warum muss die Mietkaution getrennt verwaltet werden?

Schutz vor Gläubigerzugriff

Kein Pfandrecht der Banken

Sicherheit bei Insolvenz

Ein Mann arbeitet konzentriert an einem Laptop in seiner Küche

So funktioniert der Kautions-Service bei der Hausbank

 
  • Gesetzeskonforme Kontoführung: Ihr Geld wird sicher und getrennt verwahrt.
  • Transparente Kontobezeichnung: Jeder kann den Treuhandcharakter sofort erkennen.
  • Papierlose & schnelle Abwicklung: Bei Bedarf können Sie unkompliziert und zügig auf Ihre Kaution zugreifen – ganz digital und ohne Verzögerungen.
  • Kompetente Beratung: Unsere Experten unterstützen Sie jederzeit bei Fragen.

 

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Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung der Mietkaution

Seit der Mietrechtsreform 2013 gilt die Nichtzahlung der Mietkaution bei Wohnraummietverhältnissen als erhebliche Vertragsverletzung – eine fristlose Kündigung kann auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

Was gilt für Altverträge?

Bei Mietverträgen, die vor 2013 abgeschlossen wurden, gelten die alten Regelungen weiter. In diesen Fällen ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, bevor eine fristlose Kündigung wegen ausbleibender Kautionszahlung ausgesprochen werden kann. Eine Einzelfallprüfung ist hier empfehlenswert.

Gewerbliche Mietverhältnisse

Auch im gewerblichen Bereich kann bei ausbleibender Kautionszahlung eine fristlose Kündigung erfolgen – allerdings gibt es hierfür keine gesetzliche Regelung.
Daher ist es besonders wichtig, dass die Kautionsvereinbarung explizit im Mietvertrag geregelt wird.

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns über das untenstehende Formular

 

 

 

 

 

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