Seit der Mietrechtsreform 2013 gilt die Nichtzahlung der Mietkaution bei Wohnraummietverhältnissen als erhebliche Vertragsverletzung – eine fristlose Kündigung kann auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
Was gilt für Altverträge?
Bei Mietverträgen, die vor 2013 abgeschlossen wurden, gelten die alten Regelungen weiter. In diesen Fällen ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, bevor eine fristlose Kündigung wegen ausbleibender Kautionszahlung ausgesprochen werden kann. Eine Einzelfallprüfung ist hier empfehlenswert.
Gewerbliche Mietverhältnisse
Auch im gewerblichen Bereich kann bei ausbleibender Kautionszahlung eine fristlose Kündigung erfolgen – allerdings gibt es hierfür keine gesetzliche Regelung.
Daher ist es besonders wichtig, dass die Kautionsvereinbarung explizit im Mietvertrag geregelt wird.