(München, 6. Oktober 2020). Spätestens anlässlich der Corona-Pandemie sollte man die eigene Gesundheitsvorsorge – egal, ob gesetzlich oder privat versichert – kritisch überprüfen. Hierzu rät die auf Immobilienbesitzer spezialisierte Hausbank München eG, die ihre Kunden im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes auch im Vorsorge- und Versicherungsbereich berät. Denn bei bereits eingetretener Corona-Infektion sind je nach Verlauf und Schwere der Erkrankung möglicherweise nur noch bestimmte Risiken versicherbar beziehungsweise ist eine Absicherung gar nicht mehr möglich. Auch Folgeschäden, beispielsweise an Lunge, Herz oder Nieren, sind für Versicherer momentan schwer einschätzbar und damit kaum kalkulierbar.
Hausbank München rät: Jetzt eigene Gesundheitsvorsorge überprüfen
Das Corona-Virus hat die Welt seit März fest im Griff. Niemand kann sagen, ob und wann ein wirksamer Impfstoff oder ein Medikament auf den Markt kommt. Ungewiss ist auch, wie lange die Pandemie noch andauern wird. Dabei hat jeder Einzelne die Hoffnung, von einer Covid-19-Infektion verschont zu bleiben. „Allerspätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, sich die eigene Gesundheitsvorsorge näher anzuschauen, unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist“, erklärt Michael Obermayer, Mitglied des Vorstands der Hausbank München und im Rahmen seines Ressorts Bankwirtschaft auch verantwortlich für den Bereich Vorsorge und Versicherung. „Wichtig sind insbesondere die Krankenhausleistungen, daneben aber auch die Chefarztbehandlung oder die Ein- beziehungsweise Zweibettzimmerbelegung. Die gesetzliche Krankenkasse leistet bei einem Krankenhausaufenthalt nur die Regelleistung, man hat Anspruch auf ein Mehrbettzimmer im nächstgelegenen Krankenhaus und auf den Stationsarzt – nicht unbedingt die besten Voraussetzungen für eine schnelle und gute Genesung.“
Private Krankenzusatzversicherung empfehlenswert
Es gibt laut Hausbank München am Markt sehr individuelle Lösungen. So sind auch zeitlich begrenzte Absicherungen möglich, beispielsweise, bis ein Impfstoff oder Medikament vorliegt. „Sollte der vorhandene Schutz nicht ausreichend sein, ist bei gesetzlich Versicherten der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung eine empfehlenswerte Option. Bei privat Versicherten kommt die Ergänzung des bestehenden Tarifs beziehungsweise die Hinzunahme eines weiteren Tarifs oder möglicherweise sogar der Wechsel in einen anderen Tarif in Betracht. Dies sollte jedoch zeitnah geprüft werden, denn im Fall einer Corona-Erkrankung ist eine Tarifänderung nur noch schwer oder nur nach einer Gesundheitsprüfung möglich.
Optimierung der Vorsorgesituation durch ganzheitliche Beratung
„Wir verstehen uns als Bank für Immobilienbesitzer – zu einer verantwortungsvollen Kundenbetreuung gehört nach unserem Verständnis jedoch ein ganzheitlicher Blick auf die Situation des Kunden und somit auch auf dessen Gesundheitsvorsorge“, erläutert Obermayer.
Die Gesundheitsvorsorgeberatung sollte laut Hausbank München vollumfänglich sein. Idealerweise stellt der Berater die Wünsche und Ziele der aktuellen Versicherungssituation gegenüber. Auf diese Art können nicht nur Versorgungslücken oder Doppelversicherungen und somit Einsparpotenziale aufgedeckt werden, sondern kann auch festgestellt werden, ob der Kunde überhaupt die für ihn passende Versicherung gewählt hat. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nämlich sehr unterschiedlich: In vielen Bereichen bieten sie nur eine Grundversorgung. Zum Beispiel bei Sehhilfen, alternativen Heilmethoden oder Krankenhausleistungen müssen die Versicherten oft zuzahlen. „Jeder muss für sich die passende Versicherung finden, die die Leistungen abdeckt, die ihm wichtig sind“, sagt Martin Grzibek, der bei der Hausbank München den Bereich Vertriebssteuerung und Versicherungen leitet. Wichtig: „Wer die gesetzliche Krankenkasse wechseln will, muss eine zweimonatige Kündigungsfrist einhalten und sollte nicht nur den Beitragssatz, sondern auch die zusätzlichen Leistungen der Kasse überprüfen.“
„Zu einer professionellen Beratung gehört zudem die Prüfung, ob für den Fall einer schwereren Erkrankung eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht vorliegt“, rät Grzibek.
Krankenversicherung im Ruhestand folgt anderen Regeln
Auch die Frage, wie man als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert ist, sollte bei einer Beratung thematisiert werden. „Während es in der Erwerbsphase drei Einstufungen gibt – Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung –, gibt es im Ruhestand nur noch die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und die freiwillige Versicherung“, sagt Grzibek. „Wenn neben der Rente noch andere Einnahmen vorliegen, ist die KVdR die günstigere Variante, da nicht alle Einkommensarten wie beispielsweise Kapitalerträge aus Mieten oder Pachten zur Bemessung des Beitrags herangezogen werden. Um die bessere Variante zu erhalten, muss man allerdings in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens 90 Prozent der Zeit pflichtversichert gewesen sein.“
Bei privat Versicherten sollte der Berater prüfen, ob der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt worden ist. „Viele Rentner rufen diesen Zuschuss, immerhin 7,3 Prozent, nicht ab“, sagt Grzibek.