Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen.
Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme - unabhängig von der Anzahl ihrer Geschäftsanteile.
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Vertreterversammlung der Hausbank München eG besteht aus 60 Vertretern (1 Vertreter je 100 Mitglieder, mindestens jedoch 60 Vertreter). Die Vertreter werden für eine Amtszeit von jeweils vier Jahren gewählt. Im Jahr 2021 fand die letzte Wahl zur Vertreterversammlung statt.