Organe & Gremien

Die Hausbank München eG verfügt über drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat sowie Vertreter-versammlung.

Durch das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl der Vertreterversammlung haben unsere Mitglieder umfangreiche Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand führt das operative Geschäft der Hausbank München eigenverantwortlich und gemäß der strategischen Zielsetzung. Er vertritt das Unternehmen nach außen und wird vom Aufsichtsrat bestellt. An diesen berichtet der Vorstand über die geschäftliche Entwicklung der Genossenschaft.

Der Vorstand der Hausbank München besteht aus drei Mitgliedern, zwischen welchen die Verantwortlichkeiten unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben wie folgt aufgeteilt sind:

Peter Sedlmeir

Peter Sedlmeir ist als Vorstand der Hausbank München eG für den Bereich Produktion & Steuerung, IT und Personal verantwortlich. Zugleich ist er Vorsitzender des Vorstands.

 

Rudolf Naßl

Rudolf Naßl verantwortet als Vorstand den Kundenservice Immobilienwirtschaft und das Informationssicherheits-
management der Hausbank München eG.

Stephan Plein

Stephan Plein ist als Vorstand der Hausbank München eG für den Vertrieb und das Marketing verantwortlich.

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat ist das Überwachungsorgan in der Genossenschaft. Seine Mitglieder werden von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes, kontrolliert den vorgelegten Jahresabschluss und informiert die Mitglieder über wichtige Angelegenheiten und Entwicklungen der Genossenschaft.

Der Aufsichtsrat der Hausbank München besteht aus sieben Mitgliedern. Die Aufsichtsrats-mitglieder werden für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren gewählt.

  • Johann Maier (Vorsitzender)
    Dipl.-Kaufmann, München
  • Peter Wörner (Stellvertretender Vorsitzender)
    Konditormeister, München
  • Barbara Muggenthaler
    Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, München
  • Prof. Dr. Hans Pongratz
    Promovierter Informatiker, München
  • Stefan Schneider
    Rechtsanwalt, München
  • Helmut Sloim
    Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, München
  • Margit Weißmann
    Industriekauffrau (IHK), Versicherungsfachfrau (BWV), München

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen.

Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme - unabhängig von der Anzahl ihrer Geschäftsanteile.

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Die Vertreterversammlung der Hausbank München eG besteht aus 60 Vertretern (1 Vertreter je 100 Mitglieder, mindestens jedoch 60 Vertreter). Die Vertreter werden für eine Amtszeit von  jeweils vier Jahren gewählt. Im Jahr 2021 fand die letzte Wahl zur Vertreterversammlung statt. 

Unsere ordentliche Vertreterversammlung für das Geschäftsjahr 2022 fand am 25. Mai 2023 im Ballsaal 2 & 3 des The Charles Hotel in München statt.  Wir danken den Vertreter:innen für die rege Teilnahme.

Tagesordnung der Vertreterversammlung

1.  Begrüßung

2.  Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2022,
     Vorlage des Jahresabschlusses,
     Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses

3.  Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit

4.  Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung, Erklärung des Aufsichtsrats hierzu

5.  Beratung und mögliche Beschlussfassung über den Prüfungsbericht

6.  Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und
     Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses

7.  Beschlussfassung über die Entlastung
     a) der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
     b) der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

8.  Wahlen zum Aufsichtsrat

9.  Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in
    - § 16 Abs. 2g) der Satzung
    - § 19 Abs. 3 der Satzung
    - § 23 Abs. 1f), Abs. 2 und Abs. 4 der Satzung
    - § 25 Abs. 3 der Satzung
    - § 27 Abs. 3 der Satzung
    - § 28 Abs. 3 der Satzung
    - § 33 Abs. 1 der Satzung
    - § 35 Abs. 2 und 5 der Satzung
    - § 36a der Satzung
    - § 36c der Satzung
    - § 40 der Satzung und
    - § 46 Abs. 1 der Satzung

10.  Verschiedenes

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.