(München, 11. Februar 2020): Ob Fahrstuhl, Tiefgarage oder Fassade: Da zur Eigentumswohnung auch der Rest eines Objektes gehört, sollten Kapitalanleger stets auf angemessene Instandhaltungsrücklagen achten. Stehen größere Sanierungen ins Haus und haben Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) keine ausreichenden Mittel zur Seite gelegt, sollten WEGs das aktuelle Zinstief nutzen. „Mit WEG-Darlehen können Eigentümergemeinschaften ebenfalls am historisch niedrigen Zinsniveau partizipieren. WEG-Darlehen sind aktuell für rund zwei Prozent erhältlich und ermöglichen die Sanierung oder Modernisierung von Bestandsimmobilien“, erklärt Rudolf Naßl, Mitglied des Vorstands der Hausbank München eG, verantwortlich für das Ressort Immobilienwirtschaft.
Wenn die Wohnanlage einen neuen Anstrich braucht
WEG-Darlehen sind laut der Hausbank München im Kommen. Bei dieser Variante nimmt die WEG ein gemeinsames Darlehen auf. „Auch Untergemeinschaften einer Mehrhausanlage können separate Maßnahmen beschließen“, erläutert Naßl. Hierfür benötigen die Mitglieder der für einzelne Gebäude oder Gebäudeteile gebildeten Untergemeinschaft über die Gemeinschaftsordnung die Befugnis, unter Ausschluss der übrigen Eigentümer der Mehrhausgemeinschaft Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zu beschließen. Die Kosten sind nur von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft zu tragen.
KfW-Förderdarlehen einbinden
Wollen Untergemeinschaften aktiv werden und dabei auch Umweltbelange umsetzen, sollten sie rechtzeitig die Einbindung von Fördermöglichkeiten prüfen. Sollen Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen mithilfe eines Förderdarlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt werden, sollte sich die WEG an ihre Hausbank wenden – diese fungiert als sogenanntes durchleitendes Institut, leitet den Kreditantrag an die KfW und bei Bewilligung die Darlehensmittel an die WEG weiter. Wichtig dabei ist jedoch: Die WEG beziehungsweise Untergemeinschaft muss den Kreditantrag vor Beginn des Sanierungs- oder Modernisierungsvorhabens bei ihrer Hausbank einreichen – sonst lassen sich die zinsgünstigen Ergänzungsdarlehen nicht nutzen.