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VermögensPolice

Vermögen aufbauen, schenken oder vererben

Die Allianz VermögensPolice verbindet Vermögensaufbau, -schutz und Nachfolgeplanung in einer flexiblen Lösung. Sie gestalten Ihre Kapitalanlage individuell – chancenorientiert, sicherheitsbewusst oder in einer ausgewogenen Kombination. Gleichzeitig nutzen Sie attraktive steuerliche Vorteile und übertragen Vermögen gezielt an die nächste Generation – effizient, flexibel und mit langfristiger Weitsicht.

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Leistungen der Allianz VermögensPolice

So profitieren Sie von attraktiven Renditechancen und können die Übertragung Ihres Vermögens durch Schenkung oder Vererbung sicherstellen, ohne es vorzeitig aus der Hand zu geben.

  • Variabel einzahlen: Sie können Kapital mit laufenden Beiträgen ansparen oder einen Einmalbeitrag von mindestens 3.000 Euro anlegen.
  • Individuell anlegen: Wir bieten Ihnen bei Vertragsabschluss verschiedene Produktvarianten für die Allianz VermögensPolice – entweder chancen- oder sicherheitsorientiert.
  • Flexibel bleiben: Sie können während der Vertragsdauer sowohl Zuzahlungen leisten als auch bis zu einer bestimmten Höhe Geld entnehmen.
VermögensPolice - Teaser

Wann ist die Allianz Vermögens­Police für Sie sinnvoll?

Die Allianz VermögensPolice ist die passende Lösung, wenn Sie

    • für Ihr Vorsorgekapital eine lebenslang vorteilhafte Anlage mit attraktiven Renditemöglichkeiten suchen.
    • Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen, aber noch nicht aus der Hand geben wollen.
    • Ihr Vermögen durch Schenkung oder Vererbung einkommensteuerfrei übertragen möchten.

    Nachhaltigkeit

    Allgemeine und produktbezogene Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit finden Sie hier:

    Informationen zu unserer Nachhaltigkeitsstrategie

    Allgemeine Informationen nach Art. 10 Offenlegungsverordnung

    Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Produktebene - vorvertraglich

    Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Produktebene - jährlich

    Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Fondsebene

    Vorteile der Allianz Vermögens­Police

    Keine Gesundheits­prüfung

    Sie können die Allianz Vermögens­Police ohne Gesund­heits­prüfung abschließen - dadurch wird der Abschluss besonders einfach.

    Steuerliche Vor­teile

    Erträge während der Laufzeit des Vertrages unterliegen nicht der Abgeltungs­steuer. Die Aus­zahlung der Todes­fall­leistung an Ihre Begünstigten ist ein­kommen­steuer­frei. Erbschaftssteuer fällt nur an, wenn Frei­beträge über­schritten sind.

    Hohe Flexi­bilität

    Sie bleiben finanziell flexibel, denn Sie können Kapital ent­nehmen, Zuzahlungen leisten oder die Beiträge zum Bei­spiel bei Arbeits­losig­keit aussetzen.

    Individuelle Anlagestrategien für Ihr Vermögen

    Chance

    VermögensPolice Invest – Chancenreich und flexibel

    • Renditechancen nutzen – umfassende Beteiligung an den Kapitalmärkten
    • Risiken bewusst steuern – höhere Rendite bei gleichzeitig kalkulierbaren Verlusten
    • Vielfältige Anlagemöglichkeiten – Einzel­fonds, gemanagte Strategien und Vorsorgedepots
    • Flexible Anpassung – Auswahl während der Laufzeit jederzeit kostenfrei ändern
    • Volle Kontrolle online – mit dem Portal „Meine Allianz“ den Überblick über Ihre Vertragsentwicklung behalten

    Sicherheit

    VermögensPolice – Auf umfassende Garantien setzen

    • Stetiges Kapitalwachstum – Fokus auf Stabilität statt auf maximale Rendite
    • Verlässliche Anlage – vertrauen auf die leistungsstarke Kapitalanlage der Allianz
    • Risikominimierung – Schutz vor starken Wertschwankungen
    • Langfristige Sicherheit – solides Fundament für Ihre Vorsorgeplanung

    Die VermögensPolice im Detail

    Art der BeitragszahlungDrei Möglichkeiten: Einmalbeitrag, durchlaufend oder abgekürzt
    Mindestbeitrags­summe3.000 €
    Höchstbeitrags­summe2,5 Mio. €
    Höchsteintrittsalter80 Jahre
    Ab 70 Jahren nur Einmalbeitrag möglich
    AnlageausrichtungJe nach Chancen- oder Sicherheitsorientierung sind zwei Varianten wählbar
    Begünstigte:r im Todesfallfrei wählbar und jederzeit änderbar
    Übertragungs­möglichkeitenSchenkung oder Vererbung
    Kapitalauszahlung im TodesfallEinmalig. Einkommensteuerfrei. Erbschaftsteuer nur bei Überschreitung von Freibeträgen
    Flexible ZuzahlungenGrundsätzlich möglich
    Flexible EntnahmenMöglich, unter Beachtung bestimmter Mindestgrenzen
    Gesundheitsprüfungnicht erforderlich

    Häufige Fragen zur VermögensPolice

    Müssen meine Erben die Todesfallleistung versteuern?

    Erbschaftssteuer wird erhoben, wenn die persönlichen Frei­beträge für Vererbung über­schritten werden. Zum Beispiel beträgt der Frei­betrag bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen 500.000 Euro. Wenn die Kinder erben, liegt der Frei­betrag bei 400.000 Euro, bei Enkel­kindern sind es 200.000 Euro.

    Woran bemisst sich die Schenkungssteuer, wenn ich die Allianz VermögensPolice zu Lebzeiten übertrage?

    Bewertungsmaßstab für die Berechnung der Schenkungs­steuer ist in der Regel der Rück­kaufs­wert der über­tragenen Versicherung zum Zeit­punkt der Über­tragung. Der Steuer­satz für Schenkungen liegt je nach Steuer­klasse, Verwandt­schafts­grad und Höhe der Schenkung zwischen 7 Prozent und 50 Prozent. Schenkungs­steuer fällt nur an, wenn der Schenkungs­betrag über den persön­lichen Frei­beträgen für Schenkungen liegt. Die Frei­beträge bei Schenkungen sind die gleichen wie bei Vererbung, siehe Antwort zu obiger Frage: "Müssen meine Erben die Todes­fall­leistung versteuern?" Die Frei­beträge für Schenkungen können jedoch alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden.

    Muss eine Entnahme versteuert werden?

    Die in der Entnahme enthaltenen Erträge aus der Vermögens­Police unter­liegen der Abgeltungssteuer.