Förderung nutzen
Bei der Gewährung von Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fungiert die Hausbank als „durchleitendes Institut". Dies bedeutet, dass der Kreditantrag über das Kreditinstitut an die KfW weitergeleitet wird. Die Hausbank leitet dann bei Bewilligung und Auszahlung die Darlehensmittel an die WEG weiter. Der Antrag an die KfW ist unbedingt vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank einzureichen. Zu prüfen ist auch, ob die Beantragung eines Investitionszuschusses vorteilhafter ist als ein zinsgünstiges Förderdarlehen.
Bei der Beantragung von KfW-Mitteln sind einige entscheidende Punkte zu beachten, die, je nach Förderprogramm, unterschiedlich ausfallen können. Empfehlenswert, bei manchen Programmen sogar verpflichtend, ist die Einbindung eines Energieberaters. Dieser kann vorab über das Online-Portal der KfW den Antrag verifizieren.
Aktuell sind folgende Darlehensvarianten möglich:
- Aufnahme eines Hausbank-Darlehens ohne Einbindung der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BaFa)
- Aufnahme eines Hausbank-Darlehens mit Zuschuss der KfW oder dem BaFa
- Fördermittel der KfW-Förderbank mit Zuschuss KfW oder dem BaFa