Die Hausbank München ist seit über vier Jahrzehnten Dienstleister für Softwareprodukte sowie Bankdienstleistungen für die Wohnungswirtschaft und dadurch auch spezialisiert auf die Führung von Konten von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Aufgrund unserer Erfahrung halten wir weit über 20.000 WEG-Konten in unserem Bestand.
Bei der Anlage von Konten ergeben sich allerdings immer wieder Fragen unserer Kunden oder auch von Eigentümern hinsichtlich der Sicherheit in Sachen Kontoführung:
Nur ein offenes Fremdgeldkonto kommt bei der Kontoführung in Frage
Ein offenes Fremdgeldkonto (oder auch „WEG-Eigenkonto") ist ein Konto, bei dem der Kontoinhaber die Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Ein bestellter Verwalter erhält für das Konto Vollmacht und kann im Rahmen seiner Organstellung über die Gelder verfügen.
Ein offenes Fremdgeldkonto bietet insbesondere den Vorteil, dass die Gelder klar vom Vermögen des jeweiligen Verwalters getrennt sind und so beispielsweise bei einer Insolvenz der Hausverwaltung geschützt sind. Diese Anlageform entspricht den gesetzlichen Ansprüchen einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Darüber hinaus muss bei einem Verwalterwechsel lediglich die Kontovollmacht und die Zustelladresse geändert werden. Eine Umschreibung des Kontos entfällt.
Bei einem Treuhandkonto lautet das Konto auf den Verwalter. Diese Art der Kontoführung entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und wird durch unser Haus nicht angeboten.
Mit einem Duplikatsauszug ist auch der Beirat immer auf dem aktuellsten Stand
Grundsätzlich erfolgt der Versand der Kontoauszüge an den bestellten Vertreter der Wohnungs-eigentümergemeinschaft - also den Verwalter. Sofern ein Beirat über die Kontobewegungen informiert werden möchte, besteht die Möglichkeit eines Zweitauszuges. Auf Wunsch wird hierbei ein Duplikat des Kontoauszuges direkt an einen weiteren Empfänger gesandt. Ein manuelles Kopieren und Versenden der Auszüge durch die Hausverwaltung ist nicht mehr notwendig.
Noch komfortabler ist die Kontoeinsicht über ein Online-Leserecht. Hierbei erhält der Beirat einen On- line-Zugang zum Konto, mit dem die Kontoumsätze ganz einfach über unsere Homepage www.hausbank.de abgerufen werden können. Funktionen wie Überweisungen und Lastschriften sind hierbei deaktiviert.
Noch mehr Sicherheit durch Beschränkung des täglich verfügbaren Überweisungsrahmens
Im Rahmen der Kontoführung ist es möglich, den täglich verfügbaren Betrag für Überweisungen zu beschränken. Hiermit ist sichergestellt, dass über größere Summen per Überweisung nicht verfügt werden kann. Sofern dennoch im Einzelfall hohe Beträge zu überweisen sind, ist natürlich eine temporäre Anpassung des Limits per schriftlichem Auftrag der Hausverwaltung möglich.
Nur wenige Unterlagen zur Kontoeröffnung notwendig
Zur Anlage eines WEG-Kontos ist lediglich eine aktuelle Eigentümerliste inklusive der Adressen und ein aktueller Nachweis der Verwalterbestellung (unterzeichneter Verwaltervertrag oder unterzeichnetes Beschlussprotokoll) notwendig.
Die Legitimation des bestellten Verwalters ist nur einmal, bei Eröffnung des ersten WEG-Kontos erforderlich.
Gerne nehmen sich unsere Berater Zeit für Sie und Ihre Fragen.