Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Nach diesen Bestimmungen galt die Zustimmung des Kunden zu Text- und Preisänderungen als erteilt, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen hat.
Aufgrund dieses Urteils ist sowohl für die Bank als auch für viele Kunden unklar, welche Bedingungen und Entgelte aktuell gelten, so dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Grundlage für die Fortführung unserer bisherigen Geschäftsverbindung ist die vollständige Geltung:
- der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- der Sonderbedingungen
- und des Preis- und Leistungsverzeichnisses
Um unsere gemeinsame Geschäftsbeziehung in bewährter Weise fortführen zu können, besteht die Verpflichtung eine Neuvereinbarung für die vorgenannten Punkte. Alle sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bank und Kunde bleiben unverändert.
Sie erhielten von uns eine entsprechende Benachrichtigung auf dem Postweg oder per E-Mail. Wir können uns jedoch vorstellen, dass bei Ihnen die ein oder andere Frage offen ist und haben Ihnen nachfolgend die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammen gestellt.