Ablauf der Corona-Sonderregelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften zum 31. August 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, laufen die Corona-Sonderregelungen für Wohnungseigentümer-gemeinschaften zum 31. August 2022 aus. Damit auch die Regelung, dass der zuletzt bestellte Verwalter auch ohne Beschluss im Amt bleibt.
Beachten Sie, dass bei abgelaufenen Bestellungen eine neue Beschlussfassung zur Wiederbestellung rechtzeitig vor dem 31. August 2022 nachgeholt wird.
Ansonsten besteht die Gefahr,  dass die WEG verwalterlos wird und ein Nachweis der Verwaltereigenschaft vor Gericht, bzw. bei Verwalterzustimmungen nicht mehr möglich ist. Wir bitten Sie daher, Ihre WEG-Wirtschaftseinheiten auf abgelaufene Verwalterbestellungen zu kontrollieren.
 
Falls Sie abgelaufene/ablaufende Verwalterbestellungen finden, senden Sie uns bitte unverzüglich den aktuellen Nachweis Ihrer Verwalterbestellung zu.
Nutzen Sie bitte hierfür das Postfach: Verwalterbestellung@hausbank.de.
 
Achten Sie bitte auch unbedingt darauf, dass das Dokument von beiden Vertragspartnern (Verwalter und Beirat/Eigentümer) unterzeichnet wurde.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Verfügung über die Konten für Sie nach Ablauf der Legitimation nicht mehr möglich sein wird. Hierüber wird keine separate Information erteilt. Beachten Sie bitte, dass wir die Konten der Wirtschaftseinheiten am 01.09.2022 sperren müssen, falls uns kein aktueller Nachweis vorliegt.

Hinweis für unsere VS3 Kunden:
Sie finden im Hausbank Browser unter Downloads -> Anleitungen eine „Anleitung Liste abgelaufene VWW-Bestellung“, in der wir Ihnen zeigen, wie Sie schnell und einfach Sie Ihren Datenbestand überprüfen können.