Mietkautionen müssen auf einem offen ausgewie-senen Sonderkonto angelegt sein.
Detailinformationen finden Sie hier.
Für Mietverträge, die seit der Mietrechts- novelle 2013 abgeschlossen wurden, kann der Vermieter bei Nichtzahlung der Mietkaution die fristlose Kündigung aussprechen.